Gestern startete das BKA eine Videofahndung nach einem verdächtigen in einem Kinderpornofall. Prinzipiell soweit erstmal vollkommen in Ordnung. Jetzt stellen sich aber mehrere Fragen und Probleme:
Frage 1: Ist es purer Zufall, dass man so kurz vor der Bundestagswahl (in der man die CDU als Sieger sehen will, um die Internetzensur zu haben) mit einem Video online geht, das Kinderpornographie zeigt, obwohl man das Video bereits seit 1998 hat?
Frage 2: Ist es purer Zufall, dass man so kurz nach Polizeiausschreitungen auf der Freiheit statt Angst Demo mit einem Video online geht, das Kinderpornographie zeigt, obwohl man das Video seit bereits 1998 hat?
Problem 1: Der Gesuchte wurde 1994 bereits für das Vergehen verurteilt. Die Ermittlungen sind also schlampig geführt worden, hätte man sein Gesicht doch mit der Verbrecherkartei abgleichen und die Verurteilung damit finden können.
Problem 2: Selbst wenn der Täter nicht bereits verurteilt gewesen wäre, wäre die Tat verjährt. Verjährungsfrist wäre 10 Jahre. Erst seit 2004 gibt es ein Gesetz, dass im Falle von Minderjährigen die Frist auf Tatzeitpunkt + Jahre bis zum 18. Geburtstag + 10 Jahre setzt. Da die Tat aber vor 2004 begangen wurde (nämlich 1993) galt das Gesetz noch nicht und sie war 2003 verjährt.
Problem 3: Das BKA überwacht, wer seine Seite betritt. Besucht man die Seite zu oft, um sich über einen Fall zu informieren, kann es passieren, dass plötzlich Beamte vor der Tür stehen und einen Dursuchungsbeschluss dabei haben. Bei BKA-Ermittlungen zu helfen, kann also sogar nachteilig sein. Angeblich hat man das Verfahren zwar eingestellt, aber glaubt das wirklich jemand?
Problem 4: Wollen wir unsere Meinungsfreiheit und eine geheime Internetzensurliste wirklich jemandem anvertrauen der derart schlampig ermittelt und Beweismittel fälscht?
Oder waren das vielleicht keine schlampigen Ermittlungen sondern kaltes Kalkül, um die öffentliche Meinung kurz vor der Wahl nochmal aufzukochen, mit dem simplen Fehler, dass man so dumm war eine bereits verurteilte Tat dafür zu nutzen, weil sie bei irgendwem grad ganz oben in der Aktensuche aufgetaucht ist?